Eine Genossenschaftswohnung ist oft günstig, aber du benötigst erst einen Anteil, um überhaupt in deine Wunschwohnung ziehen zu können. Melde dich zuerst für ein Projekt in deinem Wahlbundesland an und beachte, dass du folgende Voraussetzungen erfüllen solltest:
Du verfügst über die Deutsche Staatsbürgerschaft, eine EU- oder EWR-Bürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. den Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention.
Du bist bei der Anmeldung mindestens 17 Jahre alt – beim Bezug der Wohnung musst du das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
Du überschreitest nicht die Einkommensobergrenze (je nach Bundesland unterschiedlich).
Du nutzt die Genossenschaftswohnung als Hauptwohnsitz.
Laufende oder geplante Projekte findest du bei den Wohnbaugenossenschaften Deutschland.
Für die Anmeldung benötigst du folgende Unterlagen:
Staatsbürgerschaftsnachweis, EU-/EWR-Pass bzw. Flüchtlingsnachweis
Geburtsurkunde
Reisepass
Sozialversicherungskarte
Einkommensnachweis
Heiratsurkunde, falls vorhanden
Um eine Genossenschaftswohnung beziehen zu können, bezahlst du nicht nur die monatliche Miete, sondern benötigst auch einen Finanzierungsbeitrag für die Grund- und Baukosten. Es gibt auch verschiedene Förderungen oder Finanzierungsangebote für deine Genossenschaftswohnung.
Du kannst verschiedene Möglichkeiten für eine Finanzierung in Erwägung ziehen. Natürlich kommt es dabei auf deine persönliche Situation an:
Bankkredit
Bei regelmäßigem Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit und guter Bonität solltest du kein Problem damit haben, einen Kredit von der Bank zu bekommen. Wichtig ist, dass in deiner Haushaltsrechnung genügend Geld für die monatliche Rate bleibt.
Bei dieser Kreditform richtet sich der mögliche Auszahlungsbetrag nach dem Wert deines Autos. Um die Maximalsumme abzurufen, gibst du deine Fahrzeugdaten einfach in den Rechner ein und bekommst sofort ein Angebot inkl. Gebührenübersicht angezeigt.
Kreditkarte Ratenzahlung
Wenn du eine Kreditkarte besitzt, deren Rahmen die Höhe des Genossenschaftsanteils abdeckt, kannst du auch auf Ratenzahlung umstellen und dir das Geld in bar abheben, um deinen Genossenschaftsanteil zu bezahlen. Achte dabei aber darauf, dass du ein wöchentliches Limit hast und die Beträge deshalb in Teilen abheben muss.
Wenn du in einem Unternehmen tätig bist, das die Möglichkeit hat, dir einen Gehaltsvorschuss auszuzahlen, kannst du zahlbare Überstunden oder dein Urlaubsgeld als Vorschuss leihen und in Raten zurückzahlen. Wende dich dafür an deine Personalabteilung oder deine(n) direkte(n) Vorgesetze(n).
Bei guter bis mittlerer Bonität hast du auch als Selbstständiger mit unregelmäßigem Einkommen die Möglichkeit, einen Kredit von Privat zu bekommen. Die Vorgaben sind hier in der Regel nicht so streng, sodass du größere Chancen auf eine Zusage hast.
Wenn du im Besitz eines oder mehrere Gegenstände bist, deren Wert in Summe die Höhe deines Genossenschaftsanteils abdeckt, kannst du diese im Pfandhaus beleihen. Der Vorteil dabei ist, dass deine finanzielle Situation völlig egal ist und dass du dein Geld sofort ausgezahlt bekommst.